Judith Wolf
»Ehrenmord« bedeutet in der Regel die Tötung von Frauen, die durch
das Übertreten gesellschaftlich vorgegebener moralischer Regeln –
wie etwa Jungfräulichkeit vor der Ehe oder sexuelle Loyalität
gegenüber dem Ehemann – die Ehre ihrer männlichen Familienmitglieder
verletzt haben bzw. im Verdacht stehen, es getan zu haben. Innerhalb
der komplexen Ehrvorstellungen in Kurdistan und generell im
Mittleren Osten gilt eine Frau bzw. ein Mädchen als Ehre (namûs) des
Mannes bzw. der männlichen Mitglieder einer Familie bzw. des
Stammes. In diesem Zusammenhang können auch Männer Opfer werden,
insofern ihnen eine Beteiligung an der Ehrverletzung vorgeworfen
wird. Im Zentrum der Ehre steht die Autonomie des Mannes, die auch
um den Preis des eigenen Todes zu verteidigen ist. In den letzten
Jahren geriet die Tötung kurdischer Frauen/Mädchen aus Gründen der
Ehre in die Kritik kurdischer und westlicher Frauen- und
Menschenrechtsorganisationen.
Auch die Broschüre des IMK wendet sich gegen die »Ehrenmorde«, die,
so in der Einleitung, im »Nahen Osten und vor allem auch in
Kurdistan üblich sind, ja in den letzten Jahren häufiger geworden zu
sein scheinen.« Dafür, dass »Ehrenmorde« in Kurdistan häufiger
vorkämen als in anderen Gesellschaften des Nahen bzw. Mittleren
Ostens, in denen Ehre die wesentliche Grundlage sozialer Beziehungen
darstellt, gibt es meines Erachtens allerdings keine Anhaltspunkte.
Auch die Behauptung, »Ehrenmorde« würden in den letzten Jahren
zunehmen, beruht auf einem Wahrnehmungsfehler: Mit großer
Wahrscheinlichkeit wurden zuvor genauso viele Frauen wie heute aus
Gründen der Ehre getötet, nur wurde dies bisher nicht als Problem
oder Verbrechen wahrgenommen, sondern als normal bzw. als notwendig
zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Ordnung angesehen, die
durch Ehrverletzungen aus den Fugen gerät. Erst seit die Tötung aus
Gründen der Ehre problematisiert wird – und zwar vornehmlich von
kurdischen Frauen (und auch Männern), die über einen städtischen
Hintergrund und westlich geprägte Bildung verfügen – wird sie
zumindest teilweise statistisch als »Ehrenmord« erfasst.
Formulierungen wie »immer wieder werden Frauen ermordet, nur weil
sie in Konflikt mit den rigiden herrschenden Moralvorstellungen
geraten sind« oder »… dass zahlreiche Frauen umgebracht werden, nur
um die angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen«
[meine Hervorhebung] versimplifizieren das Problem. Sie verwischen
die Tatsache, dass aus Sicht der Täter und oft eben auch der Opfer,
Ehre existenziell und tatsächlich verletzbar ist. Es handelt sich
hier eben nicht um eine vorgeschobene Begründung für eine
hinterhältige, böswillige Tat, sondern zumindest aus emischer Sicht
um moralisches Handeln, welches die Wiederherstellung der sozialen
Integrität der Täter, ihrer Familie, ihres Stammes zum Ziel hat.
Der Beitrag von Hamiyet Izol befasst sich mit »Ehrenmorden« in der
Türkei. Gewalt gegen Frauen definiert sie gemäß den Vorgaben der 4.
UN-Frauenkonferenz als »jede geschlechtsspezifische Handlung, die
darauf gerichtet ist, einer Frau physischen, sexuellen oder
psychischen Schaden oder Schmerz zuzufügen.« Sie versteht
»Ehrenmorde« als eine Form der Gewalt, die weltweit der Albtraum
aller Frauen sei, was etwas befremdlich wirkt, da mit dem im
Mittleren Osten verbreiteten Ehrkonzept und seinen Konsequenzen
nicht wirklich alle Frauen auf der Welt konfrontiert sind. Nicht
näher benannte, von der Türkei unterzeichnete und Frauenrechte
betreffende Menschenrechtsabkommen könnten durch strukturelle
Defizite in Politik und Gesellschaft nicht umgesetzt werden.
Siebenundneunzig Prozent der Frauen in der Türkei seien diversen
Formen der Gewalt durch ihre Ehemänner ausgesetzt und würden diese
zumeist auch akzeptieren. Das häufige Vorkommen von »Ehrenmorden«
führt sie auf das Ehrverständnis der »traditionellen türkischen
Gesellschaft« – wen auch immer sie damit meinen mag – zurück. Da in
der Türkei keine Statistiken zu »Ehrenmorden« vorliegen, stützt sie
sich in ihrer Argumentation auf öffentlich gemachte Fälle, von denen
die meisten innerhalb der kurdischen Bevölkerung auszumachen seien.
Die Kurdenpolitik der Türkei, insbesondere der Einsatz von
Dorfschützern, sei ursächlich für das Festhalten der Kurden an einer
traditionellen Kultur, wobei sie irrtümlich Stammes- und feudale
Strukturen als ein und dasselbe begreift. Als weitere Ursachen nennt
sie die Rekrutierung politischer Parteien aus diesen Strukturen
sowie Diskriminierung und soziale Ausgrenzung nach der Flucht in
türkische Metropolen. Man gewinnt den Eindruck, als mache sie
letztlich wirtschaftliche Unterentwicklung und Bildungsmangel für
das Beibehalten von Ehrvorstellungen verantwortlich. Den Ehrbegriff
unterteilt sie in Würde und Ehre, wobei erstere dem Mann und
letztere der Frau zugeordnet sei. Diese Verwendung der Begriffe ist
irreführend. Es bleibt unklar, welche emischen Begriffe eigentlich
gemeint sind. Denn normalerweise wird ›namûs‹ mit dem deutschen
Begriff ›Ehre‹ übersetzt und eignet dem Mann, die Frau hingegen gilt
als Trägerin der ›Ehre‹ des Mannes. Religiöse Institutionen versteht
sie als Förderer derartiger Moralvorstellungen. Folge sei, dass die
Frau als Objekt des Mannes keinerlei Entscheidungsmacht über ihre
Person hätte und somit lebenslänglich unglücklich oder Sanktionen
bis hin zum Tod ausgesetzt sei. Das hier gezeichnete Bild wirkt dann
doch ein wenig überspitzt. Gesellschaftliche Strukturen würden den
Mann durch drohenden Statusverlust und Schande zum »Ehrenmord«
»anstiften« – etwas weniger polemisch ausgedrückt wäre es korrekter!
Sie kritisiert, dass auch Frauen aktiv an diesen Tötungen mitwirken.
Täter seien primär Minderjährige, die von der Regelung der
Strafminderung profitieren könnten. Andere Wege, Strafen zu umgehen,
seien vorgetäuschter Selbstmord oder Geheimhaltung. Außer den
religiösen Beerdigungspflichten würden bei »Ehrenmord«opfern
sämtliche Trauerrituale ausgesetzt. Nach einer Auflistung von in der
Türkei bekannt gewordenen »Ehrenmorden« wendet sie sich gegen
Justiz- und Verwaltungsbehörden, die aufgrund ihrer Verbundenheit
mit gesellschaftlichen Moralvorstellungen der Pflicht, gefährdete
Frauen zu schützen, nicht nachkommen bzw. die Täter decken. Ebenso
kritisiert sie »Straftaten aus Ehrgründen« betreffende rechtliche
Regelungen. Wird eine Straftat zur Rettung der Ehre begangen, wirke
dies strafmildernd. (In den Aufsatz konnte die Abschaffung der
Strafminderung bei Ehr-Delikten durch das türkische Parlament im
Juni 2003 nicht mehr eingehen.) Das türkische Strafgesetzbuch greife
viele Rechtsbegriffe gar nicht erst auf bzw. definiere sie nicht
eindeutig. Abschließend gibt die Autorin Empfehlungen zur
Verbesserung der Lage von Frauen und zu ihrem Schutz, so etwa die
Schaffung von Frauenhäusern, Quotenregelungen zur Eingliederung von
Frauen ins Berufsleben oder die völlige Überarbeitung des
Rechtssystems zur Durchsetzung des Gleichheitsprinzips von Mann und
Frau. Angehängt ist eine Liste von gerichtlich erfassten
»Ehrenmord«verfahren in Urfa. Da die ethnische Identität der Opfer
und Täter aus dieser Liste nicht hervorgeht, die Autorin zuvor aber
betont, dass Ehrenmorde insbesondere in den kurdischen Gebieten der
Türkei vorkommen, wird dem Leser irgendwie suggeriert, es handele
sich prinzipiell um Kurden. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll
gewesen, darauf aufmerksam zu machen, dass in Urfa mehrere Ethnien
leben.
Dr. Mukaddes Şahin wendet sich den »Ehrenmorden« in, wie sie es
formuliert, Irakisch-Kurdistan zu. Seit der Selbstverwaltung würden
sich »Ehrenmorde« häufen, was in Europa ans finstere Mittelalter
erinnere. Was eigentlich, fragt man sich, hat das Mittelalter in
Europa mit »Ehrenmorden« zu tun? Jeden Tag würde eine Frau oder ein
Mädchen in Südkurdistan Opfer eines Ehrenmordes – statistische oder
andere Quellen hierzu sucht man allerdings vergeblich. Es folgt ein
für das Thema nicht eben aufschlussreicher Abschnitt zur
historischen Entwicklung Südkurdistans seit 1988. Anschließend gibt
Şahin ein wirres Konglomerat aus zum geringsten Teil
wissenschaftlichen, zum größten Teil jedoch antiquierten und
pseudowissenschaftlichen Ideen über die Geschichte von Frauen in
Mesopotamien bzw. Kurdistan zum Besten: Aus der Verehrung von
Muttergottheiten auf dem geographischen Gebiet Kurdistans sei auf
die Stellung der Frau in der Gesellschaft zurückzuschließen.
Angeblich gebe es Berichte über matriarchalische Strukturen in
Kurdistan, ja ganze Amazonenstämme seien in diesem Gebiet
herumgewuselt. Erst mit der Entwicklung städtischer Kulturen und
nicht zuletzt durch die Islamisierung sei »das Leben erhaltende
weibliche Prinzip« ersetzt worden durch »das Prinzip der Stärke und
Zerstörung« – also patriarchalische Strukturen – und das Leben der
Frauen sei »bis in die Beschränktheit des Haremslebens«
herabgesunken. Die Stellung der Frauen bei Aleviten und Yeziden
idealisiert sie hingegen – auch dies ohne konkrete Bezüge. Unter dem
Baath-Regime konstatiert sie eine positive Entwicklung für Frauen in
den Städten – was so pauschalisiert unsinnig erscheint und
insbesondere für die 1990er Jahre absolut nicht zutrifft – und eine
negative für Frauen auf dem Land, wobei sich dadurch, dass letztere
kriegsbedingt männerspezifische Arbeiten übernommen haben, ihre
Stellung in der Familie verbessert hätte. Die Errichtung der
Selbstverwaltung hätten Frauen in den Städten nur bedingt als
gesellschaftlichen Fortschritt erlebt. Arbeitslosigkeit und fehlende
Kinderbetreuung hätte sie ans Haus gebunden und die Selbstverwaltung
ihre Rechte immer mehr beschränkt. Für Frauen auf dem Land hätte die
Befreiung vom Saddam-Regime durch die Rückkehr in vertraute soziale
Zusammenhänge einen Neuanfang bedeutet, doch hätte sich ihre
Stellung verschlechtert, da sie wegen der Arbeitslosigkeit in den
Städten wieder traditionelle Rollen im Dorf hätten übernehmen
müssen. Am schlechtesten sei die Situation der Anfal-Witwen, für die
sich die Regionalregierung lediglich verbal einsetze. Im folgenden
breitet sich die Autorin etwas umständlich über die Retribalisierung
– auch sie differenziert nicht zwischen Stammes- und feudalen
Strukturen – und das Erstarken des Islam aus. Letztlich kommt sie
zum Schluss, dass sich beide durch restriktive Moralvorstellungen
negativ auf die Stellung der Frauen auswirken und der islamistische
Fundamentalismus auf dem Vormarsch ist. Dann endlich kommt die
Autorin zum eigentlichen Thema. Hier erklärt sie zunächst die
Implikationen des Ehrkonzeptes für Männer und Frauen, in etwa meiner
eingangs gemachten Bemerkung entsprechend. Die direkte soziale
Kontrolle der Frau durch ihre männlichen Familienmitglieder in den
Dörfern sei nicht so streng gewesen, da jeder im Dorf eine Frau/ein
Mädchen einer Familie hätte zuordnen können, wodurch ihr Schutz
ausreichend gewährleistet worden sei. Diese Dorfstrukturen seien
seit den 1980er Jahren des 20. Jahrhunderts durch irakische
Interventionen zerstört worden. Mit Rückkehr der Flüchtlinge hätte
sich aufgrund ungewohnter Lebensumstände und schlechter ökonomischer
Bedingungen die gesellschaftliche Kontrolle von Frauen einerseits
verschärft. Andererseits müssten Frauen außerhalb von Lagern und
Kontrolle arbeiten. So käme es zu Beziehungen zwischen jungen Frauen
und Männern, aber es erhöhe sich auch die Gefahr sexueller Gewalt.
»Ehrenmorde« hätten zeitgleich zugenommen. Şahin berücksichtigt
allerdings nicht, dass, wie schon erwähnt, Ehrenmorde« vorher
einfach nicht problematisiert wurden und somit keinerlei
vergleichbare Daten vorliegen bzw. dass, wenn gar keine
Sensibilisierung für bestimmte Gewaltformen besteht, diese nicht
unbedingt als Gewalt, sondern als Normalität empfunden und definiert
werden. Offiziell würden die kurdische Verwaltung und die Parteien
»Ehrenmorde« verurteilen, praktisch aber dulden. Es folgt eine Liste
mit Beispielen von »Ehrenmorden«. Die Praxis entspricht etwa dem,
was Izol aus den nordkurdischen Gebieten berichtet, hinzu kommt das
Bespritzen von Frauen mit Säure. Erst seit 1992 setzte sich die
»Unabhängige Frauenorganisation« vor allem in Silêmanî, Hewlêr und
Koya aktiv für die Sensibilisierung für Frauenrechte ein und sei bei
der Rettung einzelner Frauen auch erfolgreich. Resümierend fordert
sie die Behörden und die Regionalregierung Irakisch-Kurdistans auf,
»Ehrenmorde« zukünftig nicht nur zu verurteilen, sondern durch
repressive und präventive Maßnahmen praktisch zu verhindern. Zu
diesem Aufsatz bleibt nur zu sagen, dass sowohl eine weniger
ausufernde Darstellung, der Verzicht auf Überflüssiges und
Unsinniges sowie eine Vertiefung des eigentlichen Themas und der
Bezug auf konkrete Quellen sinnvoll gewesen wäre.
Zu beiden Beiträgen möchte ich zudem die Frage aufwerfen, inwieweit
Gesetze auf potentielle Täter tatsächlich abschreckend wirken
können. Auch wenn die Androhung von Strafverfolgung zumindest im
städtischen Kontext möglicherweise ein erster Schritt gegen
‚Ehrenmorde’ sein kann, ist zu bedenken, dass dem Greifen von
Strafandrohung eine breite gesellschaftliche Basis fehlt, da dem
Ehrkonzept eine Widerständigkeit inhärent ist, die selbst den
eigenen Tod in Kauf nimmt, und ein tatsächlicher Paradigmenwechsel
nicht wirklich in Sicht ist.
Johannes Düchting thematisiert das deutsche Flüchtlingsrecht
hinsichtlich geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen. Eingangs
zeichnet er ein merkwürdiges, pauschales Bild, demzufolge
»unabhängig von Nationalität oder Volkszugehörigkeit, von Religion,
Kultur und gesellschaftlicher Stellung […] Frauen weltweit
diskriminiert, geschlagen, gefoltert, verstümmelt und im schlimmsten
Fall hingerichtet« würden. Ein Bild, das so formuliert einfach nicht
der Realität entsprechen kann. Nichtsdestotrotz ist seine Diskussion
durchaus sinnvoll. Düchting kontrastiert die deutsche
Asylgesetzgebung, die von deutschen Politikern ja oft als die
liberalste schlechthin bezeichnet wird, mit der Anerkennung
geschlechtsspezifischer Verfolgung in anderen Ländern. Dabei erweist
sich die Gesetzgebung etlicher Staaten als weitaus liberaler als die
deutsche. Problematisch sei hierzulande bisher gewesen, dass das
Geschlecht in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als
asylerhebliches Merkmal aufgeführt werde. Erst in zwei jüngeren
Entscheiden hätte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass
auch geschlechtsspezifische Verfolgung politische Verfolgung im
Sinne des Asylrechts sein könne, wobei politische Verfolgung als
allein vom Staat ausgehend definiert wurde. Unter anderem würden
sogenannte Amtswalterexzesse von dieser Definition nicht erfasst.
Im Anschluss an die drei genannten Beiträge findet sich ein Anhang
mit Presseartikeln zum Thema.
Insgesamt hinterlässt die Broschüre den unangenehmen Eindruck, ein
in weiten Teilen leider misslungener, eher Verwirrung als Aufklärung
schaffender Versuch zu einem durchaus wichtigen Thema zu sein.
»Mord im Namen der Ehre«. Entwicklungen und Hintergründe von
»Ehrenmorden« – eine in Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen
Frauen / Internationales Zentrum für Menschenrechte der Kurden – IMK
e. V. (Hrsg.). – Bonn : 2003. – 101 S. ISBN 3-933881-18-8. Brosch.:
€ 10,00.
zu beziehen über:
Internationales Zentrum für Menschenrechte der Kurden - IMK e.V.
Postfach 20 07 38
53137 Bonn
Deutschland
Telefon: 0049 (0) 228 36 28 02
Telefax: 0049 (0) 228 36 32 97
E-Mail: imkkurds@aol.com
Diese Rezension wurde verfasst für: Kurdische Studien 4/5 (2004/05)