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»Mord im Namen der Ehre« – eine fragwürdige Publikation des IMK

rojava.net 28.09.2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Judith Wolf


»Ehrenmord« bedeutet in der Regel die Tötung von Frauen, die durch das Übertreten gesellschaftlich vorgegebener moralischer Regeln – wie etwa Jungfräulichkeit vor der Ehe oder sexuelle Loyalität gegenüber dem Ehemann – die Ehre ihrer männlichen Familienmitglieder verletzt haben bzw. im Verdacht stehen, es getan zu haben. Innerhalb der komplexen Ehrvorstellungen in Kurdistan und generell im Mittleren Osten gilt eine Frau bzw. ein Mädchen als Ehre (namûs) des Mannes bzw. der männlichen Mitglieder einer Familie bzw. des Stammes. In diesem Zusammenhang können auch Männer Opfer werden, insofern ihnen eine Beteiligung an der Ehrverletzung vorgeworfen wird. Im Zentrum der Ehre steht die Autonomie des Mannes, die auch um den Preis des eigenen Todes zu verteidigen ist. In den letzten Jahren geriet die Tötung kurdischer Frauen/Mädchen aus Gründen der Ehre in die Kritik kurdischer und westlicher Frauen- und Menschenrechtsorganisationen.
Auch die Broschüre des IMK wendet sich gegen die »Ehrenmorde«, die, so in der Einleitung, im »Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan üblich sind, ja in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen.« Dafür, dass »Ehrenmorde« in Kurdistan häufiger vorkämen als in anderen Gesellschaften des Nahen bzw. Mittleren Ostens, in denen Ehre die wesentliche Grundlage sozialer Beziehungen darstellt, gibt es meines Erachtens allerdings keine Anhaltspunkte. Auch die Behauptung, »Ehrenmorde« würden in den letzten Jahren zunehmen, beruht auf einem Wahrnehmungsfehler: Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden zuvor genauso viele Frauen wie heute aus Gründen der Ehre getötet, nur wurde dies bisher nicht als Problem oder Verbrechen wahrgenommen, sondern als normal bzw. als notwendig zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Ordnung angesehen, die durch Ehrverletzungen aus den Fugen gerät. Erst seit die Tötung aus Gründen der Ehre problematisiert wird – und zwar vornehmlich von kurdischen Frauen (und auch Männern), die über einen städtischen Hintergrund und westlich geprägte Bildung verfügen – wird sie zumindest teilweise statistisch als »Ehrenmord« erfasst. Formulierungen wie »immer wieder werden Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit den rigiden herrschenden Moralvorstellungen geraten sind« oder »… dass zahlreiche Frauen umgebracht werden, nur um die angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen« [meine Hervorhebung] versimplifizieren das Problem. Sie verwischen die Tatsache, dass aus Sicht der Täter und oft eben auch der Opfer, Ehre existenziell und tatsächlich verletzbar ist. Es handelt sich hier eben nicht um eine vorgeschobene Begründung für eine hinterhältige, böswillige Tat, sondern zumindest aus emischer Sicht um moralisches Handeln, welches die Wiederherstellung der sozialen Integrität der Täter, ihrer Familie, ihres Stammes zum Ziel hat.
Der Beitrag von Hamiyet Izol befasst sich mit »Ehrenmorden« in der Türkei. Gewalt gegen Frauen definiert sie gemäß den Vorgaben der 4. UN-Frauenkonferenz als »jede geschlechtsspezifische Handlung, die darauf gerichtet ist, einer Frau physischen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Schmerz zuzufügen.« Sie versteht »Ehrenmorde« als eine Form der Gewalt, die weltweit der Albtraum aller Frauen sei, was etwas befremdlich wirkt, da mit dem im Mittleren Osten verbreiteten Ehrkonzept und seinen Konsequenzen nicht wirklich alle Frauen auf der Welt konfrontiert sind. Nicht näher benannte, von der Türkei unterzeichnete und Frauenrechte betreffende Menschenrechtsabkommen könnten durch strukturelle Defizite in Politik und Gesellschaft nicht umgesetzt werden. Siebenundneunzig Prozent der Frauen in der Türkei seien diversen Formen der Gewalt durch ihre Ehemänner ausgesetzt und würden diese zumeist auch akzeptieren. Das häufige Vorkommen von »Ehrenmorden« führt sie auf das Ehrverständnis der »traditionellen türkischen Gesellschaft« – wen auch immer sie damit meinen mag – zurück. Da in der Türkei keine Statistiken zu »Ehrenmorden« vorliegen, stützt sie sich in ihrer Argumentation auf öffentlich gemachte Fälle, von denen die meisten innerhalb der kurdischen Bevölkerung auszumachen seien. Die Kurdenpolitik der Türkei, insbesondere der Einsatz von Dorfschützern, sei ursächlich für das Festhalten der Kurden an einer traditionellen Kultur, wobei sie irrtümlich Stammes- und feudale Strukturen als ein und dasselbe begreift. Als weitere Ursachen nennt sie die Rekrutierung politischer Parteien aus diesen Strukturen sowie Diskriminierung und soziale Ausgrenzung nach der Flucht in türkische Metropolen. Man gewinnt den Eindruck, als mache sie letztlich wirtschaftliche Unterentwicklung und Bildungsmangel für das Beibehalten von Ehrvorstellungen verantwortlich. Den Ehrbegriff unterteilt sie in Würde und Ehre, wobei erstere dem Mann und letztere der Frau zugeordnet sei. Diese Verwendung der Begriffe ist irreführend. Es bleibt unklar, welche emischen Begriffe eigentlich gemeint sind. Denn normalerweise wird ›namûs‹ mit dem deutschen Begriff ›Ehre‹ übersetzt und eignet dem Mann, die Frau hingegen gilt als Trägerin der ›Ehre‹ des Mannes. Religiöse Institutionen versteht sie als Förderer derartiger Moralvorstellungen. Folge sei, dass die Frau als Objekt des Mannes keinerlei Entscheidungsmacht über ihre Person hätte und somit lebenslänglich unglücklich oder Sanktionen bis hin zum Tod ausgesetzt sei. Das hier gezeichnete Bild wirkt dann doch ein wenig überspitzt. Gesellschaftliche Strukturen würden den Mann durch drohenden Statusverlust und Schande zum »Ehrenmord« »anstiften« – etwas weniger polemisch ausgedrückt wäre es korrekter! Sie kritisiert, dass auch Frauen aktiv an diesen Tötungen mitwirken. Täter seien primär Minderjährige, die von der Regelung der Strafminderung profitieren könnten. Andere Wege, Strafen zu umgehen, seien vorgetäuschter Selbstmord oder Geheimhaltung. Außer den religiösen Beerdigungspflichten würden bei »Ehrenmord«opfern sämtliche Trauerrituale ausgesetzt. Nach einer Auflistung von in der Türkei bekannt gewordenen »Ehrenmorden« wendet sie sich gegen Justiz- und Verwaltungsbehörden, die aufgrund ihrer Verbundenheit mit gesellschaftlichen Moralvorstellungen der Pflicht, gefährdete Frauen zu schützen, nicht nachkommen bzw. die Täter decken. Ebenso kritisiert sie »Straftaten aus Ehrgründen« betreffende rechtliche Regelungen. Wird eine Straftat zur Rettung der Ehre begangen, wirke dies strafmildernd. (In den Aufsatz konnte die Abschaffung der Strafminderung bei Ehr-Delikten durch das türkische Parlament im Juni 2003 nicht mehr eingehen.) Das türkische Strafgesetzbuch greife viele Rechtsbegriffe gar nicht erst auf bzw. definiere sie nicht eindeutig. Abschließend gibt die Autorin Empfehlungen zur Verbesserung der Lage von Frauen und zu ihrem Schutz, so etwa die Schaffung von Frauenhäusern, Quotenregelungen zur Eingliederung von Frauen ins Berufsleben oder die völlige Überarbeitung des Rechtssystems zur Durchsetzung des Gleichheitsprinzips von Mann und Frau. Angehängt ist eine Liste von gerichtlich erfassten »Ehrenmord«verfahren in Urfa. Da die ethnische Identität der Opfer und Täter aus dieser Liste nicht hervorgeht, die Autorin zuvor aber betont, dass Ehrenmorde insbesondere in den kurdischen Gebieten der Türkei vorkommen, wird dem Leser irgendwie suggeriert, es handele sich prinzipiell um Kurden. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll gewesen, darauf aufmerksam zu machen, dass in Urfa mehrere Ethnien leben.
Dr. Mukaddes Şahin wendet sich den »Ehrenmorden« in, wie sie es formuliert, Irakisch-Kurdistan zu. Seit der Selbstverwaltung würden sich »Ehrenmorde« häufen, was in Europa ans finstere Mittelalter erinnere. Was eigentlich, fragt man sich, hat das Mittelalter in Europa mit »Ehrenmorden« zu tun? Jeden Tag würde eine Frau oder ein Mädchen in Südkurdistan Opfer eines Ehrenmordes – statistische oder andere Quellen hierzu sucht man allerdings vergeblich. Es folgt ein für das Thema nicht eben aufschlussreicher Abschnitt zur historischen Entwicklung Südkurdistans seit 1988. Anschließend gibt Şahin ein wirres Konglomerat aus zum geringsten Teil wissenschaftlichen, zum größten Teil jedoch antiquierten und pseudowissenschaftlichen Ideen über die Geschichte von Frauen in Mesopotamien bzw. Kurdistan zum Besten: Aus der Verehrung von Muttergottheiten auf dem geographischen Gebiet Kurdistans sei auf die Stellung der Frau in der Gesellschaft zurückzuschließen. Angeblich gebe es Berichte über matriarchalische Strukturen in Kurdistan, ja ganze Amazonenstämme seien in diesem Gebiet herumgewuselt. Erst mit der Entwicklung städtischer Kulturen und nicht zuletzt durch die Islamisierung sei »das Leben erhaltende weibliche Prinzip« ersetzt worden durch »das Prinzip der Stärke und Zerstörung« – also patriarchalische Strukturen – und das Leben der Frauen sei »bis in die Beschränktheit des Haremslebens« herabgesunken. Die Stellung der Frauen bei Aleviten und Yeziden idealisiert sie hingegen – auch dies ohne konkrete Bezüge. Unter dem Baath-Regime konstatiert sie eine positive Entwicklung für Frauen in den Städten – was so pauschalisiert unsinnig erscheint und insbesondere für die 1990er Jahre absolut nicht zutrifft – und eine negative für Frauen auf dem Land, wobei sich dadurch, dass letztere kriegsbedingt männerspezifische Arbeiten übernommen haben, ihre Stellung in der Familie verbessert hätte. Die Errichtung der Selbstverwaltung hätten Frauen in den Städten nur bedingt als gesellschaftlichen Fortschritt erlebt. Arbeitslosigkeit und fehlende Kinderbetreuung hätte sie ans Haus gebunden und die Selbstverwaltung ihre Rechte immer mehr beschränkt. Für Frauen auf dem Land hätte die Befreiung vom Saddam-Regime durch die Rückkehr in vertraute soziale Zusammenhänge einen Neuanfang bedeutet, doch hätte sich ihre Stellung verschlechtert, da sie wegen der Arbeitslosigkeit in den Städten wieder traditionelle Rollen im Dorf hätten übernehmen müssen. Am schlechtesten sei die Situation der Anfal-Witwen, für die sich die Regionalregierung lediglich verbal einsetze. Im folgenden breitet sich die Autorin etwas umständlich über die Retribalisierung – auch sie differenziert nicht zwischen Stammes- und feudalen Strukturen – und das Erstarken des Islam aus. Letztlich kommt sie zum Schluss, dass sich beide durch restriktive Moralvorstellungen negativ auf die Stellung der Frauen auswirken und der islamistische Fundamentalismus auf dem Vormarsch ist. Dann endlich kommt die Autorin zum eigentlichen Thema. Hier erklärt sie zunächst die Implikationen des Ehrkonzeptes für Männer und Frauen, in etwa meiner eingangs gemachten Bemerkung entsprechend. Die direkte soziale Kontrolle der Frau durch ihre männlichen Familienmitglieder in den Dörfern sei nicht so streng gewesen, da jeder im Dorf eine Frau/ein Mädchen einer Familie hätte zuordnen können, wodurch ihr Schutz ausreichend gewährleistet worden sei. Diese Dorfstrukturen seien seit den 1980er Jahren des 20. Jahrhunderts durch irakische Interventionen zerstört worden. Mit Rückkehr der Flüchtlinge hätte sich aufgrund ungewohnter Lebensumstände und schlechter ökonomischer Bedingungen die gesellschaftliche Kontrolle von Frauen einerseits verschärft. Andererseits müssten Frauen außerhalb von Lagern und Kontrolle arbeiten. So käme es zu Beziehungen zwischen jungen Frauen und Männern, aber es erhöhe sich auch die Gefahr sexueller Gewalt. »Ehrenmorde« hätten zeitgleich zugenommen. Şahin berücksichtigt allerdings nicht, dass, wie schon erwähnt, Ehrenmorde« vorher einfach nicht problematisiert wurden und somit keinerlei vergleichbare Daten vorliegen bzw. dass, wenn gar keine Sensibilisierung für bestimmte Gewaltformen besteht, diese nicht unbedingt als Gewalt, sondern als Normalität empfunden und definiert werden. Offiziell würden die kurdische Verwaltung und die Parteien »Ehrenmorde« verurteilen, praktisch aber dulden. Es folgt eine Liste mit Beispielen von »Ehrenmorden«. Die Praxis entspricht etwa dem, was Izol aus den nordkurdischen Gebieten berichtet, hinzu kommt das Bespritzen von Frauen mit Säure. Erst seit 1992 setzte sich die »Unabhängige Frauenorganisation« vor allem in Silêmanî, Hewlêr und Koya aktiv für die Sensibilisierung für Frauenrechte ein und sei bei der Rettung einzelner Frauen auch erfolgreich. Resümierend fordert sie die Behörden und die Regionalregierung Irakisch-Kurdistans auf, »Ehrenmorde« zukünftig nicht nur zu verurteilen, sondern durch repressive und präventive Maßnahmen praktisch zu verhindern. Zu diesem Aufsatz bleibt nur zu sagen, dass sowohl eine weniger ausufernde Darstellung, der Verzicht auf Überflüssiges und Unsinniges sowie eine Vertiefung des eigentlichen Themas und der Bezug auf konkrete Quellen sinnvoll gewesen wäre.
Zu beiden Beiträgen möchte ich zudem die Frage aufwerfen, inwieweit Gesetze auf potentielle Täter tatsächlich abschreckend wirken können. Auch wenn die Androhung von Strafverfolgung zumindest im städtischen Kontext möglicherweise ein erster Schritt gegen ‚Ehrenmorde’ sein kann, ist zu bedenken, dass dem Greifen von Strafandrohung eine breite gesellschaftliche Basis fehlt, da dem Ehrkonzept eine Widerständigkeit inhärent ist, die selbst den eigenen Tod in Kauf nimmt, und ein tatsächlicher Paradigmenwechsel nicht wirklich in Sicht ist.
Johannes Düchting thematisiert das deutsche Flüchtlingsrecht hinsichtlich geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen. Eingangs zeichnet er ein merkwürdiges, pauschales Bild, demzufolge »unabhängig von Nationalität oder Volkszugehörigkeit, von Religion, Kultur und gesellschaftlicher Stellung […] Frauen weltweit diskriminiert, geschlagen, gefoltert, verstümmelt und im schlimmsten Fall hingerichtet« würden. Ein Bild, das so formuliert einfach nicht der Realität entsprechen kann. Nichtsdestotrotz ist seine Diskussion durchaus sinnvoll. Düchting kontrastiert die deutsche Asylgesetzgebung, die von deutschen Politikern ja oft als die liberalste schlechthin bezeichnet wird, mit der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung in anderen Ländern. Dabei erweist sich die Gesetzgebung etlicher Staaten als weitaus liberaler als die deutsche. Problematisch sei hierzulande bisher gewesen, dass das Geschlecht in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als asylerhebliches Merkmal aufgeführt werde. Erst in zwei jüngeren Entscheiden hätte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch geschlechtsspezifische Verfolgung politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts sein könne, wobei politische Verfolgung als allein vom Staat ausgehend definiert wurde. Unter anderem würden sogenannte Amtswalterexzesse von dieser Definition nicht erfasst.
Im Anschluss an die drei genannten Beiträge findet sich ein Anhang mit Presseartikeln zum Thema.
Insgesamt hinterlässt die Broschüre den unangenehmen Eindruck, ein in weiten Teilen leider misslungener, eher Verwirrung als Aufklärung schaffender Versuch zu einem durchaus wichtigen Thema zu sein.

»Mord im Namen der Ehre«. Entwicklungen und Hintergründe von »Ehrenmorden« – eine in Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen / Internationales Zentrum für Menschenrechte der Kurden – IMK e. V. (Hrsg.). – Bonn : 2003. – 101 S. ISBN 3-933881-18-8. Brosch.: € 10,00.

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Diese Rezension wurde verfasst für: Kurdische Studien 4/5 (2004/05)