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Internationale
Sektion der Fédération Internationale des Ligues
de Droits de l’Homme, akkreditiert mit B-Status
bei UNO, Europarat und UNESCO
für Menschenrechte
im Geiste von Carl von Ossietzky
Dr. Rolf Gössner
(Präsident der Liga)
Tel.0421-70 33 54; Fax 0421-703290
E-mail:
goessner@uni-bremen.de
24. August 2005
IRAN: Nach der Wahl des neuen
Staatspräsidenten
gehen Menschenrechtsverletzungen unvermindert weiter
Liga nennt Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen im Iran
und fordert unverzügliche Konsequenzen von Seiten der
Bundesregierung und der EU
Die Islamische Republik Iran missachtet und verletzt die
Menschenrechte nach wie vor systematisch. Der neue iranische
Staatspräsident, Mahmoud Ahmadinejad, gilt als Vertreter des
iranischen Staatsterrorismus, wie er sich seit Gründung dieses
Regimes etabliert und entwickelt hat. Der reli-giöse Hardliner soll
persönlich für Menschenrechtsverletzungen und mehrere Hinrichtungen
ver-antwortlich sein. Und er soll im Jahr 1989 auch in die Ermordung
von drei iranisch-kurdischen Oppositionellen in Wien verwickelt
gewesen sein.
Besonders in der "Kurdenfrage" des Iran ist in letzter Zeit eine
Eskalation zu verzeichnen. Im Iran leben über sechs Millionen Kurden.
Seit Monaten gehen viele von ihnen auf die Straße, um ihrer
Forderung nach demokratischen Rechten und Freiheiten Ausdruck zu
verleihen. Die kurdische Be-völkerung ist in besonderem Maße der
staatlichen Unterdrückung und Verfolgung ausgesetzt, von Folterungen
und politischen Morden betroffen. Unter dem neuen Präsidenten
Mahmoud Ahmadi-nejad droht sich die Situation, die in der
Bundesrepublik kaum zur Kenntnis genommen wird, noch zu verschärfen.
Außer Kurden sind insbesondere Regimekritiker,
Menschenrechtsaktivisten, Rechts-anwälte, Journalisten,
Frauenrechtlerinnen, Frauen und Homosexuelle der Repression des
iranischen Regimes ausgeliefert, wie die Fälle aus letzter Zeit
eindrucksvoll bestätigen (s. Fallschilderungen im Anhang).
Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ hat sich zum Iran des
Öfteren zu Wort gemeldet und die dortige Menschenrechtssituation
nachdrücklich verurteilt; das gilt auch für die aktuellen Men-schenrechtsverletzungen.
Die Liga verurteilt aber auch die bundesdeutsche Praxis,
Asylberechti-gungen von hier lebenden Iranern vermehrt zu widerrufen
und sie einer drohenden Abschiebung in den Iran auszusetzen (vgl.
Liga-Pressemitteilung vom 28.01. 2005: „Liga hält Welle von Wider-rufsverfahren
gegen Asylberechtigte für einen Skandal“). Die Liga hält diese
Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge weiterhin für
einen Skandal, denn der Widerruf von Asylbe¬rechtigungen verstößt in
vielen dieser Fälle gegen völkerrechtliche Standards und gefährdet
die be-troffenen Flüchtlinge. Der Entzug des Asylstatus’ beschädigt
die soziale Existenz der Betroffenen und schwächt ihren Schutz vor
Auslieferung an Verfolgerstaaten, wo sie der Gefahr von Folter,
Misshandlung und Mord ausgesetzt wären.
Dass iranische Flüchtlinge - trotz der katastrophalen
Menschenrechtssituation und enormer Ge-fährdung - tatsächlich in den
Iran abgeschoben werden können, zeigte der Fall der nicht
asylberech-tigten Zahra Kameli, deren Abschiebung Anfang dieses
Jahres erst in allerletzter Minute verhindert werden konnte – dank
des öffentlichen Protests und der Zivilcourage eines Flugkapitäns,
der sich weigerte, die gesundheitlich angeschlagene Zahra Kameli
gegen ihren Willen nach Teheran auszu-fliegen. Kameli wäre als „Ehebrecherin“
und zum Christentum konvertierte ehemalige Muslima im Iran akut mit
Folter, Steinigung und Tod bedroht gewesen.
Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ fordert die zuständigen
Bundes- und Länderbehörden eindringlich auf, gefährdete Menschen
nicht in den Iran abzuschieben – aber auch nicht in andere Länder,
in denen die Menschenrechtslage prekär ist. Die Liga bedauert in
diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union während der
diesjährigen Tagung der UN-Menschenrechtskommission keine Resolution
zu den staatlich angeordneten, systematischen und massiven
Menschenrechtsver-letzungen im Iran eingebracht hat. Die Liga hält
es für einen internationalen Skandal, dass die Uni-versalität der
Menschenrechte offenbar unter die Räder des internationalen
Antiterrorkampfes gera-ten ist und den (bislang eher erfolglosen)
Verhandlungen der EU über das Nuklearprogramm des Iran zum Opfer zu
fallen droht. Strategische Militär- und Wirtschaftsinteressen der
europäischen und deutschen Außenpolitik dürfen nach Auffassung der
Liga den notwendigen Menschenrechtsdialog nicht weiter verdrängen.
Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ sieht in Sachen Iran
gerade nach dem Amtsantritt des neuen Staatspräsidenten akuten
Handlungsbedarf für Bundesregierung und Europäische Union. Sie
müssen verstärkt ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen,
alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Teheran zu
veranlassen, die systematischen Menschenrechtsverletzungen
ab-zustellen und unabhängige internationale
Untersuchungsdelegationen ins Land zu lassen.
Dr. Rolf Gössner Mila Mossafer
Liga-Präsident Liga-Vorstandsmitglied
Die Liga möchte im Folgenden auf einige wenige aktuelle Fälle
hinweisen:
Repression gegen Kurden
Mitte Juli wurde in der Stadt Mahabad der politische Aktivist Kamal
Asfarum ermordet. Er hatte sich aktiv für die Rechte der Kurden im
Iran eingesetzt. Die Regierung in Teheran hingegen bezeichnet den
Getöteten, der im Iran auch unter dem Namen Shwane Seyed-Ghaderi
bekannt ist, als Unruhestifter und rückt ihn in die Nähe eines
Kriminellen. Seine offensichtliche Ermordung durch
Sicherheitsagenten des Regimes in Teheran (so die Deutsche Welle,
21.08.05) hat einen wütenden Aufstand in der iranischen Provinz
Kurdistan provoziert.
Aus Protest gegen das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte
befinden sich ganze kurdische Städte im Streik und ihre Bevölkerung
leistet zivilen Widerstand gegen tägliche Attacken von Seiten der
iranischen Sicherheitskräfte. Während der Protestaktionen sind
Dutzende von Menschen getötet, Hunderte verletzt und verhaftet
worden.
Am 2. August 2005 wurden die „Ashti-Zeitung“ und die Wochenzeitung „Asu“
in iranisch Kurdistan verboten. Die Frauen- und
Menschenrechtsaktivistin Dr. Roya Toloui wurde in ihrer Heimatstadt
Sa-nandaj mit der Begründung verhaftet, sie habe "Friedenstörung"
und "Handlungen gegen die nationale Sicherheit" begangen. Sie
beklagt eine anhaltende Diskriminierung der Kurden, obwohl diese
sich durchaus als iranische Staatsbürger verstünden.
Auch in einem UN-Bericht ist dem Teheraner Regime unlängst
Diskriminierung der von kurdischen und anderen ethnischen
Minderheiten besiedelten Gebiete vorgeworfen worden: In den
Kurden-Regionen sei die Wasser- und Stromversorgung besonders
schlecht, hieß es in dem UN-Bericht, und auch der Aufbau der
Infrastruktur dort sei völlig unzureichend.
Die Liga fordert eine unabhängige Aufklärung sämtlicher Todesfälle
und die Bestrafung der Täter. Die Liga fordert darüber hinaus eine
unverzügliche Freilassung von Dr. Roya Toloui, eine Wie-derzulassung
der verbotenen Zeitungen und die Beendigung der Diskriminierung der
kurdischen Bevölkerung.
Repression gegen Journalisten
Akbar Ganji ist einer der bekanntesten Journalisten im Iran und
einer der schärfsten Kritiker des herr-schenden islamischen Regime.
Er sitzt im Gefängnis und schwebt in Lebensgefahr. Er war wegen
seiner
unmenschlichen Behandlung in Haft mehr als 60 Tage lang in den
Hungerstreik getreten. Er musste wegen akuter Lebensgefahr ins
Krankenhaus eingeliefert werden, wo ihn seine Familie und Anwälte
nicht besuchen durften. Laut BBC hat Akbar Ganji inzwischen seinen
Hungerstreik beendet. Gesundheitlich befindet er sich in einer
kritischen Lage, auch wenn sich sein Zustand stabilisiert. Weiterhin
ist er einem enormen politischen Druck seitens der Revolutionsführer
und Justizbeamten ausgesetzt.
Die Liga fordert, Akbar Ganji bedingungslos freizulassen, weil er
lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch
gemacht hat.
... gegen Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani, Mitbegründer des Forums für
Menschenrechtsanwälte (zu denen auch die Friedensnobelpreisträgerin
Shirin Ebadi zählt) wurde am 30. Juli 2005 auf Befehl des Teheraner
Generalstaatsanwalts Said Mortazavi verhaftet. Dieser Staatsanwalt
ist verantwortlich für den Tod der iranisch-kanadischen
Foto-Journalistin Zahra Kazemi, die während ihrer Gefangenschaft im
Juni 2003 gestorben ist. Der inhaftierte Soltani gehört zu jenen
Anwälten, die sich um die Aufklärung dieses To-desfalls kümmern.
Seine Verhaftung, die sich einige Tage vor Beendigung des
Gerichtsverfahrens in diesem Fall ereignete, soll offenbar all jene
Anwälte einschüchtern, die die Todesumstände Kazemis aufzudecken
versuchen. Soltani ist an einen unbekannten Ort verbracht worden.
Die Iranische Justiz behauptet, dass Soltani aus ganz anderen
Gründen verhaftet worden sei. Er wird beschuldigt, „vertrau-liche
Informationen über Nuklear-Spione innerhalb und außerhalb des Landes
zu verbreiten“.
Der iranische Rechtsanwalt Nasser Zarafshan hatte nach den
Serienmorden an Politikern und Schrift-stellern im Jahr 1998 seine
ganze Kraft dafür eingesetzt, die Drahtzieher für diese Morde
dingfest zu machen. Er war Rechtsbeistand einiger Familien der Opfer
dieser Morde. Er hatte sich kritisch zu diesem Fall und zu den
Ermittlungen geäußert. Deshalb ist er verhaftet und nach einem
unfairen, nichtöffentli-chen Prozess von einem Militärgericht zu
fünf Jahren Gefängnis und 50 Peitschenhieben verurteilt worden. Seit
August 2002 ist er im berüchtigten Teheraner Ewin-Gefängnis
inhaftiert. Im Juni 2005 trat er in einen unbefristeten Hungerstreik.
Nachdem er wegen akuten Nierenversagens notoperiert werden musste,
ist er unmittelbar nach dieser Operation wieder in das Gefängnis
verlegt worden.
Die Liga fordert, die genannten Anwälte bedingungslos freizulassen,
weil sie lediglich ihren Be-rufspflichten nachgekommen sind und von
ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
Hinrichtung von Jugendlichen, Frauen und Homosexuellen
Am 20 Juli 2005 sind in der ostiranischen Stadt Meshed die beiden
Jugendlichen Mahmoud Asgari und Ayaz Marhoni im Alter von 16 und 18
Jahren wegen homosexueller Handlungen nach 228 Peitschen-hieben
öffentlich durch den Galgen hingerichtet worden. Diese barbarischen
Akte haben erneut gezeigt, dass das iranische Regime weiterhin gegen
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den In-ternationalen
Pakt über Kinderrechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört,
verstößt. Auch hält sich das iranische Regime nicht an die
EU-Vereinbarungen von 2004, in der es versprach, Hinrichtungen von
Jugendlichen zu verbieten. Einen Tag nach den Hinrichtungen äußerten
verschiedene Abgeordnete des iranischen islamischen Parlaments aus
Mashad ihre Verärgerung – nicht etwa über diese staatlich ver-übten
Morde, sondern über die kritische Berichterstattung der
ausländischen Medien.
Zwei Homosexuelle, Farbod Mostear und Ahmad Chooka, beide 27 Jahre
alt, sind von einem Gericht in der iranischen Stadt Arak zum Tode
verurteilt worden. Die Todesurteil sind vom obersten iranischen
Gerichtshof bestätigt worden. Die beiden können sich keinen
Rechtsbeistand leisten. Sie sollen am 27. August 2005 öffentlich
gehängt werden.
Eine Frau namens Fatemeh (es ist nur der Vorname bekannt) ist von
einem Teheraner Gericht zur Stei-nigung verurteilt worden. Die
iranische Zeitung „Iran“ hat das Urteil am 16. Mai 2005 bekannt
gegeben.
Die Liga fordert, alle anstehenden bzw. beschlossenen Hinrichtungen
bzw. Steinigungen ebenso sofort zu stoppen wie auch andere
barbarische Strafen und Folterungen. Sie fordert die Freilas-sung
politischer Gefangener und ordentliche Gerichtsverfahren gegen die
für Menschenrechts-verletzungen verantwortlichen Personen.
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