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KARACA NICHT IN DEN TOD!
Köln, den 14.07.2006
Yusuf Karaca wurde 1992 wegen des Vorwurfs der aktiven
Mitgliedschaft in einer illegalen Or-ganisation verhaftet. Das
Staatssicherheitsgericht Izmir sah seine Schuld für erwiesen an und
verurteilte ihn nach Artikel 146/1 des Türkischen Strafgesetzes zu
36 Jahren Haft. Nach der Bestätigung des Urteils durch den
Kassationsgerichtshof begann der Strafvollzug. Aus Protest gegen die
Gefängnisse des Typs F und gegen das Strafvollzugssystem beteiligte
sich Yusuf Karaca, wie zahlreiche Mitgefangene, während der Haft an
dem sogenannten „Todesfasten“, also der dauerhaften
Nahrungsverweigerung. Bekannterma-ßen starben während dieser
Protestaktionen 94 Personen an den Folgen der Nahrungsverweigerung,
28 wurden von den Sicherheitskräften getötet.
Yusuf Karaca hatte sich im Jahre 2000 an der über ein Jahr währenden
Todesfasten-Aktion betei-ligt. Als sich 2002 sein Gesundheitszustand
rapide verschlechterte, wurde bei ihm das Wernicke-Korsakoff-Syndrom
diagnostiziert, so dass er nach Artikel 399/1 der Türkischen
Strafprozessordnung für 6 Monate vorübergehend freigelassen wurde.
Wegen der drohenden Gefahr einer erneuten Verhaftung, die trotz
vorliegender ärztlicher Atteste der Gerichtsmedizin, des höchsten
Gremiums in Gesundheitsfra-gen, zu erwarten war, verließ Yusuf
Karaca zur Behandlung seiner Krankheit das Land und suchte in
Deutschland um Asyl nach. Hier wurde er als Flüchtling im Sinne der
Flüchtlingskonvention rechtskräftig anerkannt. Anfang Mai 2006 wurde
Yusuf Karaca nun verhaftet, weil die Türkei seine Auslieferung
ver-langt, um die lebenslange Haft weiter vollstrecken zu können.
Dies teilte Berthold Fresenius, Karacas Rechtsanwalt, mit.
Yusuf Karaca, dessen Gesundheit sowohl durch die erlittene Folter
als auch durch die jahrelange Nahrungsverweigerung bedrohlich
geschwächt ist, hat nun in Darmstadt sein Todesfasten wieder (25.
Mai 2006) aufgenommen, um gegen das Auslieferungsurteil zu
protestieren.
Es ist unverantwortlich, Kranke wie Yusuf Karaca erneut einer
lebensbedrohlichen Situation aus-zusetzen, statt die Fortsetzung
ihrer Behandlung zu gewährleisten.
Die Bundesrepublik Deutschland begeht damit eine
Menschenrechtsverletzung, indem sie Men-schen bereits erworbene
Rechte vorenthält und sie dem sicheren Tod überlässt.
Wir appellieren an alle Menschenrechtsaktivisten und an die gesamte
demokratische Öffentlich-keit in Deutschland, sich für die sofortige
Entlassung Yusuf Karacas aus der Auslieferungshaft einzusetzen.
SCHICKEN SIE YUSUF KARACA NICHT IN DEN TOD!
TÜDAY
Menschenrechtsverein - Türkei / Deutschland e.V.
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