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Wednesday, 27 June 2007 23:37


 

 


SCHICKEN SIE YUSUF KARACA NICHT IN DEN TOD!
Köln, den 14.07.2006



Yusuf Karaca wurde 1992 wegen des Vorwurfs der aktiven Mitgliedschaft in einer illegalen Or-ganisation verhaftet. Das Staatssicherheitsgericht Izmir sah seine Schuld für erwiesen an und verurteilte ihn nach Artikel 146/1 des Türkischen Strafgesetzes zu 36 Jahren Haft. Nach der Bestätigung des Urteils durch den Kassationsgerichtshof begann der Strafvollzug. Aus Protest gegen die Gefängnisse des Typs F und gegen das Strafvollzugssystem beteiligte sich Yusuf Karaca, wie zahlreiche Mitgefangene, während der Haft an dem sogenannten „Todesfasten“, also der dauerhaften Nahrungsverweigerung. Bekannterma-ßen starben während dieser Protestaktionen 94 Personen an den Folgen der Nahrungsverweigerung, 28 wurden von den Sicherheitskräften getötet.

Yusuf Karaca hatte sich im Jahre 2000 an der über ein Jahr währenden Todesfasten-Aktion betei-ligt. Als sich 2002 sein Gesundheitszustand rapide verschlechterte, wurde bei ihm das Wernicke-Korsakoff-Syndrom diagnostiziert, so dass er nach Artikel 399/1 der Türkischen Strafprozessordnung für 6 Monate vorübergehend freigelassen wurde. Wegen der drohenden Gefahr einer erneuten Verhaftung, die trotz vorliegender ärztlicher Atteste der Gerichtsmedizin, des höchsten Gremiums in Gesundheitsfra-gen, zu erwarten war, verließ Yusuf Karaca zur Behandlung seiner Krankheit das Land und suchte in Deutschland um Asyl nach. Hier wurde er als Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention rechtskräftig anerkannt. Anfang Mai 2006 wurde Yusuf Karaca nun verhaftet, weil die Türkei seine Auslieferung ver-langt, um die lebenslange Haft weiter vollstrecken zu können. Dies teilte Berthold Fresenius, Karacas Rechtsanwalt, mit.

Yusuf Karaca, dessen Gesundheit sowohl durch die erlittene Folter als auch durch die jahrelange Nahrungsverweigerung bedrohlich geschwächt ist, hat nun in Darmstadt sein Todesfasten wieder (25. Mai 2006) aufgenommen, um gegen das Auslieferungsurteil zu protestieren.

Es ist unverantwortlich, Kranke wie Yusuf Karaca erneut einer lebensbedrohlichen Situation aus-zusetzen, statt die Fortsetzung ihrer Behandlung zu gewährleisten.

Die Bundesrepublik Deutschland begeht damit eine Menschenrechtsverletzung, indem sie Men-schen bereits erworbene Rechte vorenthält und sie dem sicheren Tod überlässt.

Wir appellieren an alle Menschenrechtsaktivisten und an die gesamte demokratische Öffentlich-keit in Deutschland, sich für die sofortige Entlassung Yusuf Karacas aus der Auslieferungshaft einzusetzen.

SCHICKEN SIE YUSUF KARACA NICHT IN DEN TOD!


TÜDAY
Menschenrechtsverein - Türkei / Deutschland e.V.






 


 

 

 



 

 


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